Natriummetabisulfit wirkt in Lebensmitteln als Konservierungs- und Reduktionsmittel. Es hat eine stärkere reduzierende Wirkung als Sulfit, seine Funktion ist jedoch ähnlich. In meinem Land ist die Verwendung in konservierten Früchten, Keksen, Zucker, Kandiszucker, Maltose, Süßigkeiten, Glukose, flüssiger Glukose, Bambussprossen, Pilzen und Pilzkonserven mit einer Höchstmenge von 0,45 g/kg zulässig.
Der Restgehalt (als SO2) in konservierten Früchten, Bambussprossen, Pilzen und Pilzkonserven, Trauben- und Johannisbeerkonzentrat sollte weniger als 0,05 g/kg betragen; die Restmenge in Keksen, Zucker, Fadennudeln und anderen Sorten sollte weniger als 0,1 g/kg betragen; und die Restmenge in flüssiger Glukose sollte 0,2 g/kg nicht überschreiten.